Kontaktmöglichkeiten
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In Betrieben gibt es Betriebsrechte, ihre Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. In staatlichen Behörden, kommunalen Verwaltungen oder öffentlichen Schulen gibt es Personalräte. Deren Rechte gründen sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder.
Doch diese Gesetze gelten nicht für die Kirchen, ihre Einrichtungen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Die Katholische Kirche hat dafür die "MAVO", die "Mitarbeitervertretungsordnung", die Evangelische Kirche das "MVG", das Mitarbeitervertretungsgesetz.