
Am 6. November 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Bestandteil ist ein Sparpaket zur Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Kernpunkt der Reform ist die geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel ab 2026. Dadurch würden den Kliniken bundesweit rund 1,8 Milliarden Euro entzogen – ein erheblicher Einschnitt in die Finanzierungsbasis vieler Einrichtungen.
Besonders betroffen wären freigemeinnützige Krankenhäuser, die – wie die Orthopädische Kinderklinik Aschau – keine kommunalen Defizitausgleiche erhalten. Für spezialisierte Fachkliniken im ländlichen Raum bedeutet dies eine zusätzliche Belastung und erschwert dringend notwendige Investitionen.
Als gemeinnützige Kinderfachklinik sehen wir diese Entwicklung mit Sorge. Eine stabile Finanzierung ist entscheidend, um auch künftig eine hochwertige medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.










